Aktuelle Gesetzeslage

Allgemeine Infos vom CSCD zum Thema

Erlaubnispflicht
(1) Wer gemeinschaftlich Cannabis anbaut und zum Eigenkonsum an Mitglieder wei-
tergibt, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
(2) Die Erlaubnis darf ausschließlich Anbauvereinigungen erteilt werden.
(3) Die zuständige Behörde erteilt die Erlaubnis auf Antrag, wenn
1. die vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung unbeschränkt geschäfts-
fähig sind und die für den Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial erforderli-
che Zuverlässigkeit besitzen,
2. die Anbauvereinigung gewährleistet, dass Cannabis und Vermehrungsmaterial inner-
halb ihres befriedeten Besitztums ausreichend gegen den Zugriff durch unbefugte
Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche geschützt ist, und
3. die Anbauvereinigung die Einhaltung der sonstigen Vorgaben dieses Gesetzes und der
aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für Anbauvereinigungen gewähr-
leistet.

Der Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) kritisiert die Pläne des BMG für ein Cannabisgesetz als zu streng und kompliziert. In seiner offiziellen Stellungnahme schlägt er ein alternatives Cannabisgesetz vor, das einfacher umzusetzen sein soll.

In Deutschland gibt es seit Dezember 2020 eine Debatte über den Umgang mit Cannabis. Zunächst sahen die Regierungspläne eine umfassende Legalisierung vor, aber die politischen Verhältnisse und die EU-Blamage a’la PKW-Maut haben die Pläne stark reduziert.

Der Referentenentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht kaum noch Verbesserungen für die deutschen Cannabisnutzer:innen vor. Der straflose Besitz wird auf 25 Gramm begrenzt, und die Pläne für Cannabisanbauvereine, sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC), wurden stark eingeschränkt. Der Dachverband der deutschen CSC sieht die Vereinigungsfreiheit bedroht und hat daher einen alternativen Gesetzentwurf erstellt.

Das alternative Gesetz (AltCanG) erlaubt Erwachsenen, Cannabis zur Deckung ihres eigenen Bedarfs legal zu besitzen und anzubauen. Auch der Zusammenschluss in CSC ist weniger streng geregelt als in den Regierungsplänen. Der CSCD orientiert sich am gesetzlichen Rahmen für den Eigenanbau von Tabak.

Der CSCD fordert eine Freigabe von rauschunwirksamen Cannabissorten und -pflanzenteilen, da von ihnen keine Risiken für die Gesellschaft ausgehen. Dies soll das ökonomische und ökologische Potenzial von Hanf erschließen helfen.

Der CSCD möchte auch die Verwendung von Cannabis als Medizin entbürokratisieren. Medizinalhanf sollte zukünftig ein normales Arzneimittel sein.

Die Chancen für die Umsetzung dieser Ideen durch die Ampel-Koalition werden als gering eingeschätzt, aber es geht darum, die Debatte zu erweitern und Argumente gegen Legalisierungsgegner vorzubringen.

Quelle: CSCD

Was bedeutet das für Cannabis-Clubs?

Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe von Cannabisund Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum Wer gemeinschaftlich Cannabis anbaut und zum Eigenkonsum an Mitglieder wei-tergibt, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.(2) Die Erlaubnis darf ausschließlich Anbauvereinigungen erteilt werden.(3) Die zuständige Behörde erteilt die Erlaubnis auf Antrag, wenn1. die vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung unbeschränkt geschäfts-fähig sind und die für den Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial erforderli-che Zuverlässigkeit besitzen,2. die Anbauvereinigung gewährleistet, dass Cannabis und Vermehrungsmaterial inner-halb ihres befriedeten Besitztums ausreichend gegen den Zugriff durch unbefugteDritte, insbesondere Kinder und Jugendliche geschützt ist, und3. die Anbauvereinigung die Einhaltung der sonstigen Vorgaben dieses Gesetzes und deraufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für Anbauvereinigungen gewähr-leistet.(4) Der Antrag auf Erlaubnis ist schriftlich oder elektronisch zu stellen und hat folgendeAngaben und Nachweise in deutscher Sprache zu enthalten:1. Name, Telefonnummer und elektronische Kontaktdaten sowie Anschrift des Sitzes derAnbauvereinigung,2. zuständiges Registergericht und die Registernummer der Anbauvereinigung,3. Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der Vor-standsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen der Anbauverei-nigung,4. Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller ent-geltlich Beschäftigten der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermeh-rungsmaterial erhalten,5. ein höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteiltes Führungszeug-nis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergeset-zes sowie eine höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteilteAuskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung für jedes Vorstandsmitglied sowie für jede sonstige vertretungsbe-rechtigte Person der Anbauvereinigung,6. die geschätzte zukünftige Zahl der Mitglieder der Anbauvereinigung,7. Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigungnach Ort, Straße und Hausnummer, gegebenenfalls Angabe der Flurbezeichnung, derBezeichnung des Gebäudes und des Gebäudeteils,8. Größe oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser der Anbau-vereinigung in Hektar oder Quadratmetern,9. die Mengen Cannabis in Gramm, getrennt nach Marihuana und Haschisch, die voraus-sichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden,10. Darlegung der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gemäß § 22 Absatz 1,11. Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des nach §23 Absatz 4 Satz 2 ernannten Präventionsbeauftragten sowie Nachweis seiner nach §23 Absatz 4 Satz 6 nachzuweisenden Beratungs- und Präventionskenntnisse,12. das nach § 23 Absatz 6 zu erstellende Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.(5) Nach Erlaubniserteilung eingetretene Änderungen in Bezug auf die in Absatz 4genannten Angaben und Nachweise hat die Anbauvereinigung der zuständigen Behördeunverzüglich mitzuteilen.(6) Die Erlaubnis kann nicht an Dritte übertragen werden

Unten findest du den kompletten Gesetzesentwurf verlinkt und zum Download

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